Bauherr wird zur Rechenschaft gezogen!
31. Dezember 2009 | Von susanne | Kategorie: Tipps
Das “Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich”, kurz EEWärmeG, gilt seit einem Jahr und schreibt den Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau vor.
Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) und rät: Käufer schlüsselfertiger Objekte sollten genau prüfen, ob das Haus, das sie kaufen, auch tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das geht nur mit Hilfe sachverständiger Vertragskontrolle und laufender Bauüberwachung.
Der Käufer sollte sich nicht auf Planer, Bauträger oder Handwerker verlassen. Ihnen drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld, wenn sie die gesetzlichen Auflagen verletzen, und auch der Bauherr wird zur Rechenschaft gezogen. Er muss sich informieren, absichern und Nachweise aufbewahren. Der VPB hat auf seiner Homepage die wichtigsten Fragen und Antworten zum EEWärmeG zusammengestellt.